Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Website-Betreiber 2025 wissen müssen
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 verpflichtet der Gesetzgeber viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Was ist das BFSG?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des europäischen European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Anbieter gewisser digitaler Produkte und Dienstleistungen, diese bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei anzubieten. Dazu zählen unter anderem:
- Webseiten und mobile Apps von Unternehmen
- E-Commerce-Angebote
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten)
- E-Book-Reader und -Software
- Bankdienstleistungen (auch Online-Banking)
- Telekommunikationsdienste
Wichtig: Öffentliche Stellen waren bereits durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zur Barrierefreiheit verpflichtet. Mit dem BFSG betrifft es nun auch die Privatwirtschaft – insbesondere mittlere und große Unternehmen.
Für wen gilt das Gesetz?
Das BFSG gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher vertreiben, mit folgenden Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz < 2 Mio. €) sind von der Verpflichtung ausgenommen – aber nicht von der Verantwortung.
- Dennoch kann es sinnvoll sein, barrierefreie Lösungen umzusetzen, um eine größere Zielgruppe zu erreichen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie den Anforderungen der EN 301 549 und damit weitgehend den Richtlinien der WCAG 2.1 (mindestens Level AA) entspricht:
- Texte müssen ausreichend kontrastreich und vergrößerbar sein
- Navigation mit der Tastatur muss vollständig möglich sein
- Alternativtexte für Bilder und Videos sind Pflicht
- Formulare müssen korrekt beschriftet und verständlich sein
- Fehlermeldungen müssen nachvollziehbar und korrekt dargestellt werden
Warum barrierefreies Webdesign mehr als Pflicht ist
Neben der rechtlichen Verpflichtung bringt Barrierefreiheit viele Vorteile:
- Suchmaschinenfreundlich: Barrierefreier Code verbessert die SEO
- Reichweitenstark: Sie erreichen eine größere Nutzergruppe, z. B. ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen
- Zukunftssicher: Digitale Inklusion ist ein Zeichen von Verantwortung – und wird immer relevanter
Handlungsempfehlungen für Website-Betreiber
1. Barrierefreiheit prüfen
Nutzen Sie Tools wie den WAVE Accessibility Checker oder Lighthouse von Google, um erste Schwachstellen Ihrer Website zu identifizieren.
2. Technische Standards umsetzen
Achten Sie auf:
- Semantisches HTML
- Tastaturbedienbarkeit (z. B. mit
tabindex
) - Alternativtexte für alle Bilder (
alt=""
) - Kontraste prüfen (z. B. über https://webaim.org/resources/contrastchecker/)
3. Design barrierefrei gestalten
- Schriftgrößen responsiv mit
clamp()
- Fokuszustände deutlich sichtbar machen
- Keine rein farbliche Unterscheidung
4. Inhalte verständlich schreiben
- Kurze Sätze, einfache Sprache
- Vermeiden Sie Fachjargon, wo möglich
- Erklärungen für komplexe Inhalte anbieten
5. Schulungen & langfristige Strategie
Schulen Sie Ihr Team regelmäßig in Sachen barrierefreies Design und verankern Sie Barrierefreiheit in Ihre Entwicklungsprozesse.
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Die Deadline für das BFSG ist der 28. Juni 2025 – doch wer bis dahin noch nicht vorbereitet ist, riskiert rechtliche Konsequenzen und verliert potenzielle Kunden.
Bei pyzon setzen wir schon heute auf digitale Inklusion. Barrierefreies Design ist für uns kein Extra – sondern Standard. Wenn Sie Ihre Website BFSG-konform gestalten oder prüfen lassen möchten, stehen wir Ihnen gern zur Seite.